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Angesichts der seit kurzem bestehenden Möglichkeit, über ein UMTS-Handy TV-Kanäle zu empfangen, wird die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auch für diese mobilen Geräte entsprechende Gebühren erheben müssen. Die Entrichtung sei verpflichtend, weil die Übertragung der Inhalte keineswegs über das Internet erfolge.
Auch mobile Rundfunkempfangsgeräte unterliegen so der Gebührenpflicht - ab sofort müssen monatlich 17,03 Euro bezahlt werden. Davon betroffen werden vor allem diejenigen sein, die ihr Handy für geschäftliche Zwecke einsetzen und es somit nicht als Zweitgerät anmelden können.
Privatnutzer können ihr UMTS-Handy dagegen als Zweitgerät anmelden und müssen so keine weiteren Gebühren für den Empfang von TV-Programmen entrichten. Die Änderungen haben ab sofort ihre Gültigkeit.
Quelle @ Winfuture.de[/align]